Bildungsurlaub ist eine Freistellung zur Weiterbildung

Von der Arbeit freigestellt, kann sich der Angestellte im so genannten Bildungsurlaub beruflich, politisch oder gewerkschaftlich weiterbilden. Es gibt viele verschiedende Möglichkeiten

Bildungsurlaub ist eine Einrichtung, die in der Bundesrepublik der 1970er Jahre eingeführt wurde. Man versteht darunter nicht etwa die Bildungsreise, die dem Reisenden neue Welten erschließt. So wie etwa Goethe nach Italien reiste – und nach ihm viele weitere Bildungshungrige. Bildungsurlaub ist vielmehr eine Art Sonderurlaub, den Angestellte erhalten, um sich fort- und weiterzubilden. Dies bezieht sich sowohl auf die berufliche als auch auf die politische bzw. gewerkschaftliche Weiterbildung. Um nicht den Aspekt der Erholung in den Vordergrund zu stellen, benennt man dieses bezahlte Fernbleiben von der Arbeitsstelle auch mit dem Begriff der Bildungsfreistellung. In der Regel hat man zwei Wochen Bildungs- oder Sonderurlaub, den aber die wenigsten voll ausschöpfen.

Der Angestellte kann dabei selbst entscheiden, wann und wo er sich fortbilden möchte. Oftmals aber bieten große Arbeitgeber unternehmensinterne Weiterbildungsmöglichkeiten an. Oder sie haben Abkommen mit Weiterbildungsinstitutionen, zu deren Kurse sie ihre Arbeitnehmer immer wieder schicken. Möglich ist aber auch die Teilnahme an einer Konferenz oder einem Symposium. Dabei ist nicht Voraussetzung, dass der Angestellte selbst aktiv mit einem Vortrag oder Paper auftritt. Es reicht auch die einfache Teilnahme.

Inhaltlich ist der Bildungsurlaub äußerst variabel gestaltbar. Neben den bereits erwähnten (wissenschaftlichen) Konferenzen gibt es Kurse in Unternehmensplanung oder Konfliktbewältigung. Besonders wichtig für ältere Beschäftigte ist die Weiterbildung in Bezug auf das Computer gestützte Arbeiten. Da hier beständig Neuerungen auf den Markt gebracht werden, ist es aber auch für jüngere Angestellte sinnvoll, sich im Bereich Computer weiterzubilden.

Leider nehmen viel zu wenige Angestellte die Möglichkeit des bezahlten Urlaubs zur Fortbildung wahr. Dies liegt zum einen an der mangelnden Informationspolitik, aber auch am fehlenden Antrieb. Zudem muss die Bildungsfreistellung auch innerfamiliär abgestimmt werden. Nicht selten ist es gar nicht so einfach, den nötigen Freiraum zu schaffen, damit ein Elternteil ein oder zwei Wochen außer Haus sein kann.

21.12.2010