Die Rente versteuern ist seit einigen Jahren Pflicht
Entscheidend für die Höhe des Anteils, der versteuert werden muss, ist das Jahr, in dem man in Rente geht. Der Freibetrag wird für das erste Jahr berechnet, in dem das ganze Kalenderjahr Rente bezogen wird.
Seit dem Beginn der Besteuerung der Renten im Jahr 2005 steigt die Höhe der zu besteuernden Rente jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Ab einem steuerpflichtigen Anteil der Rente von 80 Prozent reduziert sich die Steigerung auf jährlich einen Prozentpunkt. Dies bedeutet, dass im Jahr 2050 eine Altersrente in voller Höhe mit dem persönlich geltenden Steuersatz zu versteuern ist. Allerdings muss niemand, der 2005 in Rente gegangen ist, jetzt jedes Jahr ein oder zwei Prozentpunkte mehr von seinen Altersbezügen versteuern. Es wird, in Abhängigkeit von dem Jahr, in dem der Renteneintritt erfolgte, einmalig ein Freibetrag festgesetzt, der dann für die gesamte Zeit des Rentenbezugs gilt.
Faktisch heißt das, dass Rentner, die bereits vor dem Jahr 2005 in Rente gegangen sind, keine Steuern auf ihre Renten zu zahlen brauchen. Wer hingegen im Jahr 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern. Von der tatsächlichen Höhe der Jahresrente, die dann erstmals 2006 errechnet werden konnte, wird ein Freibetrag ermittelt, der dann zukünftig als Geldbetrag immer steuerfrei ist. Dies ist unabhängig davon, ob die Renten zukünftig steigen oder sinken, denn der Geldbetrag bleibt unverändert, da die Prozentzahl nur einmalig für die Berechnung dieses Freibetrages angewandt wird. Bei einer Jahresrente von 12.000 Euro bedeutet dies bei einem Renteneintritt in 2005, dass immer 6.000 Euro steuerfrei sein werden, auch wenn die Jahresrente auf 10.000 Euro sinken sollte. Das Gleiche gibt aber, wenn die Jahresrente auf 15.000 Euro steigt. Auch dann sind nur 6.000 Euro und nicht 50 Prozent der Jahresrente steuerfrei.
Der Freibetrag, der nicht versteuert werden muss, reduziert sich dabei jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Wer also im Jahr 2010 in Rente gegangen ist, hat einen um 10 Prozentpunkte geringeren Freibetrag als der Rentner, der 2005 in Rente gegangen ist. Von den vorher genannten 12.000 Euro würden somit also nicht mehr 6.000 Euro, sondern nur noch 4.800 Euro als steuerfreier Betrag übrig, und 7.200 Euro müssen versteuert werden. Die Versteuerung der Renten erfolgt dabei nicht monatlich, sondern muss mit der jährlichen Steuererklärung gezahlt werden. Kann man hier Freibeträge geltend machen, reduziert dies theoretisch die Höhe der Steuerzahlung. In jedem Fall sollte man als betroffener Rentner aber Vorkehrungen treffen und im Laufe des Jahres Rücklagen bilden, um die Steuern auf die Renten bezahlen zu können. Entscheidend für die Höhe des Freibetrages ist dabei immer das Jahr des Renteneintritts, wobei die Berechnung erst für das Jahr der ersten vollständigen Jahresrente erfolgt.
04.04.2011