Günstig: Risikolebensversicherung für den Notfall

Eine Risikolebensversicherung sichert im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung ausschließlich den Todesfall des Berechtigten ab. Sie ist daher besonders für junge Familien interessant.

Familien sollten sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was mit den Hinterbliebenen passiert, wenn der oder die Hauptverdiener zum Beispiel durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall frühzeitig sterben. Neben dem Schmerz über den Verlust des Angehörigen kann sein Tod zusätzlich den finanziellen Absturz für den überlebenden Partner oder die Kinder bedeuten. Das Haus, das Auto und auch die geplante Ausbildung können in vielen Fällen nicht von der gesetzlichen Witwen- und Waisenrente bezahlt werden, falls diese überhaupt gezahlt wird.

Die Risikolebensversicherung für den Notfall: Sie wird im Todesfall an denjenigen ausgezahlt, der im Vertrag als Berechtigter eingetragen ist. Ist dort niemand eingetragen, geht die Summe an die gesetzlichen Erben. Der größte Vorteil der Risikolebensversicherung besteht darin, dass sie nur bei dem Tod des Versicherten ausgezahlt wird. Ist die Laufzeit beendet und die versicherte Person erfreut sich bester Gesundheit, verfallen alle zuvor eingezahlten Beiträge. Daher sind die Prämien nicht sehr hoch – meistens liegen sie unter hundert Euro pro Jahr - und betragen etwa nur ein Zehntel dessen, was für eine kapitalbildende Lebensversicherung eingezahlt werden muss. Daher ist diese Art der Versicherung auch von jungen Familien zu bezahlen, die in der Regel noch nicht über größere finanzielle Reserven verfügen.

Die Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Eintrittsalter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand, der Höhe der Versicherungssumme und Vertragsdauer sowie der Ausübung eines gefährlichen Hobbys ab. In der Regel wird in die Risikolebensversicherung bis zum 50. bis 55. Lebensjahr eingezahlt. Zu diesem Zeitpunkt sollte so viel Vermögen aufgebaut sein, dass der Tod keine größeren finanziellen Sorgen mehr mit sich bringt. Um die jährliche Prämie niedrig zu halten, sollten die erwarteten Überschussanteile schon in die Beiträge mit eingerechnet werden. Die Höhe der Versicherung ist von den individuellen Gegebenheiten abhängig. Auf jeden Fall sollte die Familie von dem Kapital noch eine längere Zeit in der gewohnten Umgebung leben können.

In dem Vertrag kann ein Bezugsberechtigter eingetragen werden, der im Todesfall die Versicherungssumme erhält. Dieser muss in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Versicherten stehen. Der Name kann auch jederzeit wieder geändert werden, wenn zum Beispiel verhindert werden soll, dass der geschiedene Ehegatte in den Genuss der Auszahlung kommen soll. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Versicherung von den Banken als Absicherung von Krediten anerkannt wird.

10.08.2010