Perfekte Treppen Planung von der Skizze bis zum Bau

Für die Treppen Planung ist genaues Vermessen und Skizzieren absolut notwendig. Das nötige Grundwissen kann man sich im Internet holen, oder sich beim Fachmann für Treppenbau informieren.

Wer eine Treppe plant, muss sich an bestimmte Maße nach DIN 18065 halten. So müssen nutzbare Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen mindestens 80 cm breit sein. In allen übrigen Gebäuden mindestens 100 cm. Nur Bodentreppen, die zu keinen Aufenthaltsräumen führen, müssen mindestens 50 cm breit sein. Die Höhe der Stufen darf in Gebäuden maximal 20 cm sein. Fluchttreppen zum Beispiel nur 19 cm. Kellertreppen und Bodentreppen dagegen dürfen 21 cm hoch sein. Auch die Auftrittsbreiten der Stufen variieren zwischen mindestens 26 cm für Fluchttreppen, 23 cm für Wohngebäude und 21 cm für Keller- und Bodentreppen. Um die Stufenzahl zu ermitteln, muss die genaue Höhe des Raumes und der Decke gemessen werden. Alle diese Angaben sind für die Treppen Planung äußerst wichtig. Auch für die Kopfhöhe, egal auf welcher Stufe man gerade steht, gibt es eine Vorgabe, die bei der Treppen Planung eingehalten werden muss, nämlich mindestens 200 cm.

Man unterscheidet zwischen verschiedenen Treppenformen. Da gibt es einmal die gerade Treppe. Dann kommen die gewendelten Treppen. Viertel gewendelte Treppen oder eine halb gewendelte Treppe. Bei den Podesttreppen kann zwischen einer L-förmigen Podesttreppe und einer Podesttreppe mit quadratischem Podest gewählt werden. Dann geht es weiter mit der Spindeltreppe. Mit oder ohne Brüstungsgeländer. Bei einer Treppe geht es auch um das richtige Material. Will man eine Holztreppe, eine Stahltreppe oder lieber doch eine Betontreppe mit Fliesen oder Teppich? Oder eine Variation zwischen Holz und Stahl? Die Möglichkeiten sind vielfältig und hängen von der Umgebung ab. Die Handläufe und Geländer sind ebenfalls für die Optik sehr wichtig. Bis zu einer Sturzhöhe von zwölf Metern muss das Geländer 90 cm hoch sein. Alles, was über zwölf Meter Absturzhöhe geht, muss mit einer Geländerhöhe von 110 cm abgesichert werden. Die so genannte Kinderkopfregel muss bei der Treppen Planung genau eingehalten werden. Die Abstände zwischen den Geländerstäben oder von der Treppe zum Geländer hin dürfen zwölf Zentimeter nicht überschreiten. All diese Vorschriften sind im Internet nachzulesen.

19.02.2010